{"id":798,"date":"2026-03-20T21:57:40","date_gmt":"2026-03-20T21:57:40","guid":{"rendered":"https:\/\/zwwa.de\/?page_id=798"},"modified":"2026-04-05T10:13:16","modified_gmt":"2026-04-05T10:13:16","slug":"vereinssatzung","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/zwwa.de\/tr\/vereinssatzung\/","title":{"rendered":"Dernek T\u00fcz\u00fc\u011f\u00fc"},"content":{"rendered":"<p class=\"qtranxs-available-languages-message qtranxs-available-languages-message-tr\">Sorry, this entry is only available in <a href=\"https:\/\/zwwa.de\/de\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/798\" class=\"qtranxs-available-language-link qtranxs-available-language-link-de\" title=\"Deutsch\">Deutsch<\/a>. For the sake of viewer convenience, the content is shown below in the alternative language. You may click the link to switch the active language.<\/p><div class=\"wpb-content-wrapper\"><p>[vc_row][vc_column][vc_column_text css=&#8221;&#8221;]<\/p>\n<section class=\"satzung-section\">\n<div class=\"satzung-card\">\n<div class=\"satzung-content\">\n<h3><strong>Anlage 2 zum Gr\u00fcndungsprotokoll<\/strong><\/h3>\n<h4>\u00a7 1 Name, Sitz, Gesch\u00e4ftsjahr<\/h4>\n<p><strong>\u00a7 1 Nr. 1:<\/strong>\u00a0Der Verein f\u00fchrt den Namen \u201eZivilisation Weisheit Wohlt\u00e4tigkeit Aufschwung (ZWWA)\u201c. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden. Nach der Eintragung lautet der Name \u201eZivilisation Weisheit Wohlt\u00e4tigkeit Aufschwung (ZWWA) e.V.\u201c.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 1 Nr. 2:<\/strong>\u00a0Der Verein hat seinen Hauptsitz in Frankfurt am Main.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 1 Nr. 3:<\/strong>\u00a0Das Gesch\u00e4ftsjahr des Vereins ist das Kalenderjahr.<\/p>\n<h4>\u00a7 2 Zweck des Vereins und Gemeinn\u00fctzigkeit<\/h4>\n<p><strong>\u00a7 2 Nr. 1:<\/strong>\u00a0Der Verein verfolgt ausschlie\u00dflich und unmittelbar gemeinn\u00fctzige Zwecke im Sinne des Abschnitts \u201eSteuerbeg\u00fcnstigte Zwecke\u201c der Abgabenordnung.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 2 Nr. 2:<\/strong>\u00a0Der Zweck des Vereins ist die F\u00f6rderung der Religion im Sinne des \u00a7 52 Abs. 2 Nr. 2 AO und F\u00f6rderung der internationaler Gesinnung und der V\u00f6lkerverst\u00e4ndigung im Sinne des \u00a7 52 Abs. 2 Nr. 13 AO. Der Verein wird gegr\u00fcndet um:<\/p>\n<ul>\n<li>Religionen zu vereinigen,<\/li>\n<li>um die Hanif Religion des heiligen Abrahams zu erz\u00e4hlen,<\/li>\n<li>um die Wahrheiten im heiligen Koran, in der Bibel, in der Tora und in den Psalmen zu verbreiten,<\/li>\n<li>um das Leben der Verb\u00fcndeten, der J\u00fcnger, der Seligen, von Mevlana, Hadschi Bektaschi Veli und Yunus Emre zu erz\u00e4hlen, um deren Beitr\u00e4ge zum Frieden und zur Gl\u00fcckseligkeit der Menschen zu pr\u00fcfen und<\/li>\n<li>um Arbeiten zu verrichten, um auf der ganzen Welt die Liebe, Gl\u00fcckseligkeit und Toleranz zu verbreiten.<\/li>\n<\/ul>\n<p><strong>\u00a7 2 Nr. 3:<\/strong>\u00a0Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch Gottesdienste, Bibellesungen und Gebetsstunden. Der Satzungszweck wird zudem verwirklicht durch die Organisation von Vortr\u00e4gen mit anschlie\u00dfenden Diskussionsrunden und Gelegenheit zum Erfahrungsaustausch zu aktuellen zwischenmenschlichen Problemen, zu politischen Themen in der T\u00fcrkei und in Deutschland.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 2 Nr. 4:<\/strong>\u00a0Der Verein ist selbstlos t\u00e4tig. Er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins d\u00fcrfen nur f\u00fcr satzungsm\u00e4\u00dfige Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten, mit Ausnahme des Auslagenersatzes oder der Aufwandsentsch\u00e4digung nach \u00a7 3 Nr. 26a EStG (Ehrenamtspauschale) keine Zuwendungen aus den Mitteln des Vereins.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 2 Nr. 5:<\/strong>\u00a0Mittel des Vereins d\u00fcrfen nur f\u00fcr den satzungsm\u00e4\u00dfigen Zweck nach \u00a7 2 Nr. 2 verwendet werden. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig hohe Verg\u00fctungen beg\u00fcnstigt werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins, d.h. Mitglieder haben keinen Anteil am Vereinsverm\u00f6gen.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 2 Nr. 6:<\/strong>\u00a0Zur Verwirklichung dieser Ziele kann der Verein auch Tochtergesellschaften gr\u00fcnden und sich an anderen Gesellschaften beteiligen. Dar\u00fcber wird mit einer Mehrheit von 75,0% des Vorstands entschieden.<\/p>\n<h4>\u00a7 3 Erwerb der Mitgliedschaft<\/h4>\n<p><strong>\u00a7 3 Nr. 1:<\/strong>\u00a0Mitglied des Vereins kann jede nat\u00fcrliche Person ab 13 Jahren oder juristische Personen werden.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 3 Nr. 2:<\/strong>\u00a0Voraussetzung f\u00fcr die Aufnahme als Mitglied ist eine Annahme durch den Vorstand und ein schriftlicher Aufnahmeantrag durch das einzutretende Mitglied, welcher an den Vorstand gerichtet werden soll.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 3 Nr. 3:<\/strong>\u00a0Der Vorstand entscheidet \u00fcber den Antrag nach freiem Ermessen. Die Aufnahme soll in \u00dcbereinstimmung geschehen. Bei Ablehnung des Antrags ist der Vorstand nicht verpflichtet, dem Antragsteller die Gr\u00fcnde mitzuteilen.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 3 Nr. 4:<\/strong>\u00a0Mit Aufnahme in den Verein verpflichtet sich das Mitglied, die Satzung des Vereins anzuerkennen.<\/p>\n<h4>\u00a7 4 Rechte und Pflichten der Mitglieder<\/h4>\n<p><strong>\u00a7 4 Nr. 1:<\/strong>\u00a0Alle Mitglieder, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, also vollj\u00e4hrig sind, haben mit ihrer Aufnahme in den Verein ein Wahlrecht und gleiches Stimmrecht in der Hauptversammlung.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 4 Nr. 2:<\/strong>\u00a0Alle Mitglieder haben alle sich aus der Satzung ergebenden Pflichten zu erf\u00fcllen. Insbesondere sind alle Pflichten zu erf\u00fcllen, die sich aus der Zweckbestimmung des Vereins ergeben. Die Mitglieder sind verpflichtet, die Zwecke und Interessen des Vereins nach besten Kr\u00e4ften zu unterst\u00fctzen.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 4 Nr. 3:<\/strong>\u00a0Die Mitglieder sind verpflichtet, die von den Vereinsorganen gefassten Beschl\u00fcsse und Anordnungen zu befolgen.<\/p>\n<h4>\u00a7 5 Ende der Mitgliedschaft<\/h4>\n<p><strong>\u00a7 5 Nr. 1:<\/strong>\u00a0Die Mitgliedschaft endet durch Austritt aus dem Verein, Streichung von der Mitgliederliste, Ausschluss aus dem Verein oder Tod.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 5 Nr. 2:<\/strong>\u00a0Der Austritt erfolgt durch schriftliche Erkl\u00e4rung gegen\u00fcber dem Vorstand mit einer Frist von 3 Monaten zum Jahresende. Er ist nur zum Schluss eines Kalenderjahres zul\u00e4ssig.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 5 Nr. 3:<\/strong>\u00a0Das ausgetretene Mitglied hat keinen Anspruch auf R\u00fcckerstattung der vorher geleisteten Beitr\u00e4ge oder Spenden.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 5 Nr. 4:<\/strong>\u00a0Durch Beschluss des Vorstandes kann ein Mitglied aus dem Verein ausgeschlossen werden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei: (1) Groben Verst\u00f6\u00dfen gegen die Satzung und die Interessen des Vereins, (2) Unehrenhaftem Verhalten innerhalb oder au\u00dferhalb des Gemeinschaftslebens des Vereins oder (3) Schweren Sch\u00e4digungen des Ansehens des Vereins.<\/p>\n<p>a) \u00dcber den Ausschluss entscheidet der Vorstand. Dem betroffenen Mitglied ist vor der Beschlussfassung unter Setzung einer angemessenen Frist, die zwei Wochen nicht unterschreiten darf, Gelegenheit zur schriftlichen oder m\u00fcndlichen Stellungnahme gegen\u00fcber dem Vorstand zu geben.<\/p>\n<p>b) Der Beschluss des Vorstands \u00fcber den Ausschluss ist dem betroffenen Mitglied schriftlich mitzuteilen und mit Gr\u00fcnden zu versehen. Mit dem Beschluss ruht die Mitgliedschaft des betroffenen Mitglieds. Sofern hiergegen keine Beschwerde eingelegt wird, wird der Beschluss mit Ablauf der Beschwerdefrist wirksam und die Mitgliedschaft beendet.<\/p>\n<p>c) Gegen den Ausschlie\u00dfungsbeschluss kann das betroffene Mitglied innerhalb eines Monats schriftlich Beschwerde beim Vorstand einlegen. Die Beschwerde soll begr\u00fcndet werden. Die Beschwerde hat aufschiebende Wirkung. Hilft der Vorstand der Beschwerde nicht ab, so hat er diese der n\u00e4chsten ordentlichen Mitgliederversammlung zur Entscheidung vorzulegen. Dem betroffenen Mitglied ist im Rahmen dieser Mitgliederversammlung Gelegenheit zur Stellungnahme in angemessenen Umfang einzur\u00e4umen. Hier\u00fcber ist das betroffene Mitglied rechtzeitig zu unterrichten. Die Mitgliederversammlung beschlie\u00dft \u00fcber den Ausschluss des Mitglieds mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Mit dem Beschluss der Mitgliederversammlung \u00fcber den Ausschluss ist die Mitgliedschaft beendet.<\/p>\n<p>d) Das betroffene Mitglied kann sich im Rahmen des Ausschlie\u00dfungsverfahrens von einem Beistand vertreten lassen. Der Beistand muss nicht Mitglied des Vereins sein.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 5 Nr. 5:<\/strong>\u00a0Die Streichung eines Mitglieds aus der Mitgliederliste kann durch den Vorstand erfolgen, wenn sich ein Mitglied mit zwei Jahresbeitr\u00e4gen im Verzug befindet und diesen Betrag auch nach Mahnung durch den Vorstand nicht innerhalb von 4 Wochen in voller H\u00f6he entrichtet hat. Die Mahnung gilt als zugegangen, wenn es an die letzte vom Vereinsmitglied bekannt gegebene Brief- oder EMail-Adresse gerichtet wurde. In der Mahnung ist auf diese Rechtsfolge hinzuweisen.<\/p>\n<h4>\u00a7 6 Mitgliedsbeitr\u00e4ge<\/h4>\n<p><strong>\u00a7 6 Nr. 1:<\/strong>\u00a0Von den Mitgliedern werden Beitr\u00e4ge erhoben. Die H\u00f6he des Mitgliedsbeitrages und dessen F\u00e4lligkeit werden von der Mitgliederversammlung festgelegt.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 6 Nr. 2:<\/strong>\u00a0Mitgliedsbeitr\u00e4ge, Geb\u00fchren und Umlagen werden im SEPA-BasisLastschriftverfahren eingezogen. Das Mitglied hat sich hierzu bei Eintritt in den Verein zu verpflichten, ein SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen sowie f\u00fcr eine ausreichende Deckung des bezogenen Kontos zu sorgen. Weist das Konto eines Mitglieds zum Zeitpunkt der Abbuchung des Beitrages \/ der Geb\u00fchren \/ der Umlage keine Deckung auf, so haftet das Mitglied dem Verein gegen\u00fcber f\u00fcr s\u00e4mtliche dem Verein mit der Beitragseinziehung sowie evtl. R\u00fccklastschriften entstehende Kosten. Dies gilt auch f\u00fcr den Fall, dass ein bezogenes Konto erloschen ist und das Mitglied dies dem Verein nicht mitgeteilt hat.<\/p>\n<h4>\u00a7 7 Vereinsorgane<\/h4>\n<p><strong>\u00a7 7 Nr. 1:<\/strong>\u00a0Die Organe des Vereins sind: a) Die Mitgliederversammlung b) Der Vorstand<\/p>\n<h4>\u00a7 8 Der Vorstand<\/h4>\n<p><strong>\u00a7 8 Nr. 1:<\/strong>\u00a0Der Vorstand besteht aus: a) dem Vorsitzenden b) dem stellvertretenden Vorsitzenden c) dem Schriftf\u00fchrer<\/p>\n<p><strong>\u00a7 8 Nr. 2:<\/strong>\u00a0Der Vorstand im Sinne des \u00a7 26 BGB besteht aus a. dem Vorsitzenden b. dem stellvertretenden Vorsitzenden c. dem Schriftf\u00fchrer<\/p>\n<p><strong>\u00a7 8 Nr. 3:<\/strong>\u00a0Jedes Vorstandsmitglied ist allein vertretungsberechtigt.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 8 Nr. 4:<\/strong>\u00a0Die Vorstandsmitglieder werden auf die Dauer von f\u00fcnf Jahren gew\u00e4hlt. Scheidet ein Mitglied des Vorstandes vorzeitig aus, dann sind die Vorstandsmitglieder befugt, bis zur Beendigung des laufenden Gesch\u00e4ftsjahres, also dem 31.12. eines Jahres, einen Nachfolger einzusetzen. Der Vorstand bleibt solange im Amt, bis ein neuer Vorstand gew\u00e4hlt ist.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 8 Nr. 5:<\/strong>\u00a0Eine Wiederwahl ist m\u00f6glich.<\/p>\n<h4>\u00a7 9 Vorstandssitzung<\/h4>\n<p><strong>\u00a7 9 Nr. 1:<\/strong>\u00a0Eine Vorstandssitzung muss einberufen werden, wenn mindestens zwei Vorstandsmitglieder dies unter Angabe von Gr\u00fcnden fordern. Ansonsten tritt der Vorstand je nach Bedarf zusammen. Der Vorstand ist beschlussf\u00e4hig, wenn alle Vorstandsmitglieder eingeladen und mindestens zwei anwesend sind. Der Vorstand beschlie\u00dft mit der einfachen Mehrheit der erschienenen Mitglieder. Bei Stimmengleichheit ist die Stimme des Vorstandsvorsitzenden ausschlaggebend.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 9 Nr. 2:<\/strong>\u00a0In besonders eiligen F\u00e4llen kann der Vorstand auch schriftliche oder fernm\u00fcndliche Beschl\u00fcsse fassen, wenn diesem Verfahren von keinem Vorstandsmitglied widersprochen wird.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 9 Nr. 3:<\/strong>\u00a0\u00dcber die Beschl\u00fcsse des Vorstandes ist ein Protokoll zu f\u00fchren, das von den anwesenden Vorstandsmitgliedern best\u00e4tigt werden muss.<\/p>\n<h4>\u00a7 10 Ordentliche Hauptversammlung<\/h4>\n<p><strong>\u00a7 10 Nr. 1:<\/strong>\u00a0Die Hauptversammlung besteht aus allen anwesenden Mitgliedern des Vereins, unabh\u00e4ngig davon, ob diese stimmberechtigt sind oder nicht. Nicht stimmberechtigte Mitglieder haben ein Rederecht zu allen Tagesordnungspunkten.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 10 Nr. 2:<\/strong>\u00a0Eine ordentliche Hauptversammlung muss mindestens einmal j\u00e4hrlich einberufen werden.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 10 Nr. 3:<\/strong>\u00a0Die Einberufung der Hauptversammlung muss schriftlich per Post oder Email an zuletzt bekannte Adressen oder Emailpostf\u00e4cher durch den Vorstandsvorsitzenden mindestens vier Wochen vor dem Versammlungstermin erfolgen. Sie muss die Tagesordnung enthalten.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 10 Nr. 4:<\/strong>\u00a0Die Hauptversammlung beschlie\u00dft au\u00dferdem \u00fcber \u00c4nderungen der Satzung, \u00fcber die Aufl\u00f6sung des Vereins und \u00fcber die Einf\u00fchrung eventueller Beitragspflichten sowie deren H\u00f6he.<\/p>\n<h4>\u00a7 11 Beschlussfassung der Hauptversammlung<\/h4>\n<p><strong>\u00a7 11 Nr. 1:<\/strong>\u00a0Sofern die Mitgliederversammlung ordnungsgem\u00e4\u00df einberufen wurde, ist sie unabh\u00e4ngig von der Zahl der Erschienen beschlussf\u00e4hig. Die Mitgliederversammlung fasst alle Beschl\u00fcsse mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen; Stimmenenthaltungen werden daher nicht mitber\u00fccksichtigt.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 11 Nr. 2:<\/strong>\u00a0Bei Beschlussfassung \u00fcber die \u00c4nderung der Satzung und die Aufl\u00f6sung des Vereins ist die Anwesenheit von mindestens \u00be der stimmberechtigten Mitglieder erforderlich. Sind weniger als \u00be der stimmberechtigten Mitglieder anwesend ist die Hauptversammlung nicht beschlussf\u00e4hig und eine neue Hauptversammlung ist einzuberufen, die dann ohne R\u00fccksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussf\u00e4hig ist. Die Beschlussfassung erfolgt mit einfacher Mehrheit der erschienen stimmberechtigten Mitglieder. Bei Stimmgleichheit entscheidet die Stimme des Vorstandsvorsitzenden. Bei Beschl\u00fcssen \u00fcber die \u00c4nderung der Satzung und die Aufl\u00f6sung des Vereins ist eine Stimmenmehrheit von \u00be der Mitglieder erforderlich.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 11 Nr. 3:<\/strong>\u00a0\u00dcber die Verhandlungen und Beschl\u00fcsse der Hauptversammlung ist von dem Vorsitzenden ein Protokoll zu f\u00fchren; welches von dem Vorsitzenden und einem weiteren Vorstandsmitglied zu unterschreiben ist.<\/p>\n<h4>\u00a7 12 Au\u00dferordentliche Hauptversammlung<\/h4>\n<p><strong>\u00a7 12 Nr. 1:<\/strong>\u00a0Der Vorstand kann von sich aus eine au\u00dferordentliche Hauptversammlung einberufen.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 12 Nr. 2:<\/strong>\u00a0Auf schriftliches Verlangen von mindestens \u00bc aller Mitglieder muss der Vorstand unter Angabe der vorgeschlagenen Tagesordnung eine Hauptversammlung einberufen.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 12 Nr. 3:<\/strong>\u00a0F\u00fcr die au\u00dferordentliche Hauptversammlung gelten auch die Vorschriften f\u00fcr die ordentliche Hauptversammlung.<\/p>\n<h4>\u00a7 13 Gesch\u00e4ftsstellen<\/h4>\n<p><strong>\u00a7 13 Nr. 1:<\/strong>\u00a0Zur Verwaltung der Vereinsgesch\u00e4fte kann der Verein Gesch\u00e4ftsstellen unterhalten.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 13 Nr. 2:<\/strong>\u00a0Der Verein kann besondere Vertreter im Sinne des \u00a7 30 BGB bestellen. Der Vorstand kann einen Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer, als besonderen Vertreter im Sinne des \u00a7 30 BGB, bestellen und abberufen sowie deren Wirkungskreis bestimmen.<\/p>\n<h4>\u00a7 14 Aufl\u00f6sung des Vereins<\/h4>\n<p><strong>\u00a7 14 Nr. 1:<\/strong>\u00a0Die Aufl\u00f6sung des Vereins kann nur von einer au\u00dferordentlichen Hauptversammlung beschlossen werden.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 14 Nr. 2:<\/strong>\u00a0Die Beschlussfassung setzt die Ank\u00fcndigung durch eingeschriebenen Brief an alle erreichbaren stimmberechtigten Mitglieder voraus. Hierbei ist eine Frist von einem Monat einzuhalten.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 14 Nr. 3:<\/strong>\u00a0F\u00fcr den Fall der Aufl\u00f6sung werden die jeweiligen Vorst\u00e4nde zu Liquidatoren bestellt, die auch die Aufl\u00f6sung beim Amtsgericht anzumelden haben.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 14 Nr. 4:<\/strong>\u00a0Bei Aufl\u00f6sung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall der steuerbeg\u00fcnstigten Zwecke f\u00e4llt das Verm\u00f6gen des Vereins an den Caritasverband Frankfurt e.V. der es unmittelbar und ausschlie\u00dflich f\u00fcr gemeinn\u00fctzige Zwecke zu verwenden hat.<\/p>\n<h4>\u00a7 15 Vereinsverm\u00f6gen<\/h4>\n<p><strong>\u00a7 15 Nr. 1:<\/strong>\u00a0Zur Finanzierung der Gemeinschaftsaufgaben werden von den Mitgliedern und Freunden des Vereins freiwillige Beitr\u00e4ge und Spenden geleistet. Diese und s\u00e4mtliche Zusch\u00fcsse von au\u00dfen sowie alle weiteren Einnahmen des Vereins werden in der Vereinskasse bzw. den Vereinskonten verwaltet.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 15 Nr. 2:<\/strong>\u00a0Das Vereinsverm\u00f6gen und die eingehenden Mittel dienen nur den Zwecken des Vereins. Personen, die f\u00fcr den Verein in gr\u00f6\u00dferem Umfang t\u00e4tig sind, k\u00f6nnen eine angemessene Verg\u00fctung, Entlohnung, Geh\u00e4lter, Reisekosten und dergleichen erhalten. \u00dcber die Festsetzung deren H\u00f6he entscheidet der Vorstand. Bei Stimmgleichheit entscheidet die Stimme des Vorstandvorsitzenden.<\/p>\n<h4>\u00a7 16 Kassenpr\u00fcfer<\/h4>\n<p>Der von der Mitgliederversammlung f\u00fcr die Dauer von f\u00fcnf Jahren gew\u00e4hlte Kassenpr\u00fcfer \u00fcberpr\u00fcft die Kassengesch\u00e4fte des Vereins auf rechnerische Richtigkeit. Die Kassenpr\u00fcfung erstreckt sich nicht auf die Zweckm\u00e4\u00dfigkeit der vom Vorstand genehmigten Ausgaben. Eine \u00dcberpr\u00fcfung hat mindestens einmal im Jahr zu erfolgen; \u00fcber das Ergebnis ist in der Jahreshauptversammlung zu berichten.<\/p>\n<p>Frankfurt, den 11.11.2018<\/p>\n<\/div>\n<\/div>\n<\/section>\n<p>[\/vc_column_text][\/vc_column][\/vc_row]<\/p>\n<\/div>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Sorry, this entry is only available in Deutsch. For the sake of viewer convenience, the content is shown below in the alternative language. 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